IP Navigator (BETA)


Die Schutzrechte können nicht, oder nur sehr eingeschränkt übertragen werden. Sie können den IP Navigator bei Interesse jedoch trotzdem weiter ausfüllen.
An welcher Universität forschen bzw. studieren Sie?
Die Schutzrechte können nicht, oder nur sehr eingeschränkt übertragen werden. Sie können den IP Navigator bei Interesse jedoch trotzdem weiter ausfüllen.
Gehören die Schutzrechte (z. B. Patente) vollständig der Wissenschaftseinrichtung, oder gibt es Verträge mit Unternehmen, die festlegen, dass diese Rechte an die Industrie oder den Auftraggeber übergehen? (Wenn keine solchen vertraglichen Verpflichtungen bestehen, kann die Wissenschaftseinrichtung frei über die Schutzrechte verfügen.)
Frage 1 können Sie klären, indem Sie Ihre Lehrstuhl- oder Institutsleitung um Auskunft bitten oder das zuständige Rechtsreferat/Justiziariat Ihrer Verwaltung kontaktieren. Falls in den betreffenden Projekten vertragliche Regelungen zur Übertragung von geistigen Eigentumsrechten (IPR) an Dritte bestehen, kann Ihnen auch das Patentmanagement bzw. der Patentverantwortliche Ihrer Wissenschaftseinrichtung weiterhelfen.
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Gibt es an der Wissenschaftseinrichtung ein Team oder eine Abteilung, die sich um Beteiligungen kümmert und die Rechte und Pflichten als Gesellschafter gut verwaltet?
Die Frage kann Ihnen das Patentmanagement bzw. der Patentverantwortliche Ihrer Wissenschaftseinrichtung, alternativ auch Ihre jeweilige Lehrstuhl- oder Institutsleitung beantworten.(Viele Universitäten verfügen über Technologietransferstellen oder Innovationsabteilungen, die sich um Ausgründungen und geistiges Eigentum kümmern. Ein eigenes Beteiligungsmanagement, das aktiv Gesellschafterrechte wahrnimmt, gibt es eher an forschungsstarken Universitäten oder solchen mit ausgeprägter Gründungsförderung. Kleinere oder weniger wirtschaftsorientierte Hochschulen haben oft keine spezielle Abteilung dafür und verwalten Beteiligungen eher über zentrale Verwaltungseinheiten oder externe Partner (z. B. Hochschul- oder Landesbeteiligungsgesellschaften)).
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Es gibt kein Beteiligungsmanagement, aber hat die Wissenschaftseinrichtung (WE) hat ein professionelles IP-Management, das v.a. Patente über einen längeren Zeitraum managen kann?
Die Frage kann Ihnen das Patentmanagement bzw. der Patentverantwortliche Ihrer Wissenschaftseinrichtung, alternativ auch Ihre jeweilige Lehrstuhl- oder Institutsleitung beantworten.(Im Vergleich zu einem Beteiligungsmanagement, ist ein IP Management an vielen deutschen Universitäten häufig vorhanden)
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Handelt es sich um Schutzrechte (insbesondere Patente, Gebrauchsmuster), bei denen zu vermuten ist, dass sie nur einen recht begrenzten Schutzumfang haben werden bzw. deren Erteilung eher unsicher ist?
Einen ersten Anhaltspunkt hierzu bietet die Recherche nach Patenten und die Einschätzung des Patentmanagements Ihrer Forschungseinrichtung. „Trifft voll zu“ wäre hier die richtige Antwort, wenn es z.B. viele Veröffentlichungen oder mehrere Patente gibt, die wichtige Teile ihrer Patentanmeldung bereits thematisieren, dann ist eher davon auszugehen, dass ihr Patent bei Erteilung nur noch für einen ganz eng abgesteckten Anwendungsbereich Schutzwirkung entfaltet.
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Wird die IP für Produkte oder Dienstleistungen in einem kleinen Markt/Nischenmarkt mit begrenztem Umsatzpotenzial benötigt?
Die Grundlage für diese Bewertung ist eine erste Analyse der Zielkundengruppen und des Geschäftsmodells (z. B. mit dem Business Model Canvas).
• Sind die Produkte/Dienstleistungen für viele Kunden skalierbar? Dann ist die Aussage nicht zutreffend.
• Sind nur wenige Kunden im Fokus und der Umsatz hängt stark vom investierten Aufwand ab? Dann trifft die Aussage voll zu.
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Soll aus Sicht des Gründungsteams der Liquiditätsabfluss aus dem Unternehmen am Anfang gering sein?
Ausgründungen haben am Anfang oft noch nicht viel Geld, und auch Seed-Investments sind vom Finanzierungsvolumen meist überschaubar. Es gibt die Möglichkeit, die Konditionen der IP-Einräumung so zu gestalten, dass am Anfang keine hohen Summen zu zahlen sind – im Gegenzug wird die Forschungseinrichtung dafür meist eine erfolgsabhängige Vergütung in späteren Phasen des Unternehmens erwarten.
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Ist eine Verwertung durch verschiedene Unternehmen / Ausgründungen oder seitens der Forschungseinrichtung geplant bzw. angedacht?
Hierzu bitte die eigene Forschungseinrichtung (Patentmanagment) fragen: Der Wunsch hierzu geht i.d.R. nicht vom Gründungsteam aus, sondern von der Forschungseinrichtung, etwa weil diese (aufgrund von Kooperations- oder Lizenzverträgen) nur eingeschränkte Verwertungsrechte hat oder weil es zur Strategie der Forschungseinrichtung gehört, nur feldexklusive oder nicht-exklusive Lizenzen an der IP an Unternehmen zu vergeben.
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Ist die Forschungseinrichtung bereit, Kosten für die Anmeldung des Schutzrechts (hier v.a. Patent) ggf. auch über einen längeren Zeitraum (teilweise) vorzufinanzieren?
Diese Frage ist durch die Forschungseinrichtung (bzw. deren Patentmanagement) zu beantworten: Wenn diese v.a. Erfindungen in Anspruch nimmt und zum Patent anmeldet, dann fallen für die Patent-Erstanmeldung plus PCT-Anmeldung Kosten an, nach spätestens 30 Monaten sogar erhebliche Kosten für nationale Anmeldungen weltweit. Möchte die Forschungseinrichtung diese Kosten möglichst schnell vollumfänglich erstattet bekommen, dann „trifft nicht zu“ angeben, ist die Forschungseinrichtung bereit, die Kosten erst eine gewisse Zeit vorzufinanzieren (somit ins Risiko zu gehen, dann allerdings auch am Erfolg des Unternehmens zu partizipieren), dann „Trifft voll zu“ angeben.
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Benötigt die Ausgründung Rechte an Erfindungen/Ergebnissen, die in unterschiedlichen Schutzrechtsarten als Mischformen (Software, Know-How, Patente) vorliegen?
Das Gründungsteam sollte klären, welche Rechte an geistigem Eigentum die Ausgründung benötigt und wie diese geschützt und übertragen werden sollen.
• Gibt es verschiedene Schutzrechtsarten (z. B. Patente, Marken, Designs), ohne dass eine davon klar dominiert? → „Trifft voll zu“
• Ist eine Schutzrechtsart (z. B. ein Patent) klar dominant? → „Trifft nicht zu“
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Wird durch die Ausgründung mit der IP ein „high risk – high gain“-Ansatz für stark skalierende Geschäftsmodelle verfolgt?
Einschätzung des Gründungsteams auf Basis des Businessplan: Wird mit dem Produkt ein großer Markt mit starkem Skalierungspotenzial adressiert, gleichzeitig ist jedoch ein erheblicher Aufwand für Entwicklung und/oder Zulassung durch das Unternehmen notwendig? Meist wird hier die Ausgründung eine Venture Capital-Finanzierung anstreben. Wenn das der Fall ist: Bitte „Trifft voll zu“ angeben. [Beispiele: Medizintechnik; risikoreiche Deep Tech-Innovationen]
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Besteht sowohl bei der Wissenschaftseinrichtung als auch bei der Ausgründung hohes Interesse an gegenseitiger institutioneller Verbindung? Ist die Wissenschaftseinrichtung ggf. auch bereit in Kooperationen oder die Ausgründung zu investieren?
Diese Frage zielt darauf ab, ob für die Wissenschaftseinrichtung ggf. auch eine offene Beteiligung als Gesellschafter in Frage kommt und sie hierfür auch Geld in die Stammeinlage (im Rahmen einer Kapitalerhöhung plus ggf. Aufgeld in die Kapitalrücklage) zu leisten bereit ist. Die Wissenschaftseinrichtung als Gesellschafter kann bei Ausgründungen v.a. dann eine Option sein, wenn langfristige und enge FuE-Kooperationen wünschenswert sind und die Wissenschaftseinrichtung einen eigenen Venture-Fonds besitzt.
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Handelt es sich bei dem einzuräumenden IP um große, pflegeintensive Patent-/IP-Portfolios mit potenziell hohem Impact (z.B. Medizin)?
Insbesondere in den Life Sciences (Biotechnologie, Pharma, ggf. auch Medizintechnik) sowie in der Chemiebranche entstehen parallel zu Forschung und Entwicklung mehrere Patenterstanmeldungen, aus denen (über internationale Patentanmeldungen) ganze Patentfamilien entstehen. Herausforderung ist hierbei, dass die Zeiträume bis zum Markteintritt lang sind, dennoch das Management vieler Patentverfahren samt Fristen, Erwiderungen etc. samt zugehöriger Kosten notwendig ist. Wenn das bei Ihrer Ausgründung der Fall/absehbar ist, dann bitte „Trifft voll zu“ angeben.
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Schützt die zu übertragende IP / die Patente die wesentliche Key Technology für die Ausgründung?
Hier geht es darum, wie wesentlich und wirksam (nach Einschätzung des Gründungsteams) die zu übertragenden Schutzrechte die Kerninnovation der Ausgründung schützen. Sind die Schutzrechte essentiell für den Schutz vor Wettbewerb und versprechen die Rechte einen wirksamen Schutz? Dann bitte „trifft voll zu“ angeben. Deckt die IP lediglich einen Teil der Innovation ab oder dient der „IP-Kosmetik“, dann eher „trifft nicht zu“ angeben.
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Disclaimer: Der IP Navigator ist eine modifizierte Version des IP-Modells Wahl-O-Meter, das hier von SPRIN-D, dem Stifterverband und dem Frauenhofer ISI veröffentlicht wurde. Diese Beta-Version des IP Wahl-O-Meter wurde von Christoph Heynen, stellvertretender Leiter von S-Outreach und Leiter des Arbeitskreises für Gründungsberatung und Entrepreneurship an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, sowie mit Input und Feedback der IP Transfer 3.0 Pilotgruppe und von Gründerteams entwickelt. Der IPNavigator wurde entwickelt, um Forscher bei der Entscheidung über IP-Transfermodelle zu unterstützen und erhebt nicht den Anspruch, in allen Fällen des IP-Transfers vollständig korrekt zu sein
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